Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2025 vor

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt am Dienstag, 8. Juli 2025, vor dem Bundestag in einer 45-minütigen Rede den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2025 (21/500) vor. Die Vorlage sollen nach den bis Freitag, 11. Juli 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2024 standen 476,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 62,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,5 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 151,3 Milliarden Euro eingeplant. 30,4 Milliarden Euro davon sollen 2026 fällig werden. Den Ausgaben stehen Einnahmen von 421,1 Milliarden Euro gegenüber (2024: 427,5 Milliarden Euro). Davon entfallen laut Planung 386,8 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2024: 377,6 Milliarden Euro) und 27,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2024: 25,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Die zulässige Nettokreditaufnahme beträgt laut Entwurf 49,7 Milliarden Euro; sie wird vollständig ausgeschöpft. Weitere 32,07 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der neuen Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Der 20. Bundestag hat kurz vor der Konstituierung des neuen Bundestages eine umfassende Änderung der Finanzverfassung vorgenommen. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Laut Entwurf fallen insgesamt 75,1 Milliarden Euro in die Bereichsausnahme und überschreiten damit deutlich den Betrag von 43,1 Milliarden Euro, der ein Prozent des Bruttoindlandsprodukts 2024 entspricht. Das Gros dieser Ausgaben soll für die Verteidigung fällig werden (62,4 Milliarden Euro), die „Ausgaben des Bundes für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ werden mit 8,3 Milliarden Euro angegeben. Größte Aufwüchse bei Sozialem und Verteidigung Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2025 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 190,3 Milliarden Euro eingeplant – 14,6 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den zweitgrößten Aufwuchs im Vergleich zu 2024 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 10,5 Milliarden Euro auf 62,4 Milliarden Euro. Darunter fallen 21,6 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen, die teils über das Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Mit 23,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Weniger Geld für Entwicklungszusammenarbeit Fast eine Milliarde Euro weniger als 2024 steht dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung. Statt 11,2 Milliarden Euro sieht der Haushalt des Einzelplans 23 für 2025 nur noch Ausgaben in Höhe von 10,3 Milliarden Euro vor. (hau/scr/30.06.2025)