Debatte um Aufsetzung eines Grünen-Antrags auf die Tagesordnung

Der Bundestag muss am Donnerstag, 26. Juni 2025, vor Eintritt in die Tagesordnung eine Geschäftsordnungsfrage klären. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, über die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/505) zu ihrem Antrag (21/221) zum EU-Verordnungsvorschlag „über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel“ sowie zur Änderung der EU-Verordnung 2017 / 625 (Ratsdokument 11592 / 23) namentlich abstimmen zu lassen, und zwar im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Abschließende Beratungen ohne Aussprache“. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben der Aufsetzung dieser Beschlussempfehlung mit namentlicher Abstimmung ohne Debatte widersprochen. Die Fraktion der Grünen hat daraufhin angekündigt, fristgerecht einen Antrag auf Aufsetzung zu stellen. Zu diesem Geschäftsordnungsantrag soll es eine 15-minütige Debatte mit anschließender Abstimmung geben. Antrag der Grünen Den inhaltlichen Antrag der Fraktion (21/221) hatte der Landwirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion am 4. Juni abgelehnt. Die Linke hatte für den Grünen-Antrag gestimmt. Damit waren die Grünen im Ausschuss mit ihrer Forderung gescheitert, eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zum EU-Verordnungsvorschlag zu erwirken. Die Fraktion wollte, dass der Bundestag in seiner Stellungnahme für eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und für die Rückverfolgbarkeit von mit neuen genomischen Techniken veränderten Pflanzen und Nahrungsmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette eintritt mit dem Ziel, dies im Text der geplanten Verordnung rechtsverbindlich zu verankern. Orientierung sollten dabei die Formulierungen des Europäischen Parlaments sein. Die Bundesregierung solle der Verordnung nicht zustimmen, wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden. Beratung im Landwirtschaftsausschuss In der Ausschuss-Erörterung erinnerten die Grünen daran, dass die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht keine Neuerung darstelle, sondern geltendem Recht entspreche. Deshalb, hieß es von Seiten der Linken, handle es sich bei dem Antrag auch nur um eine Mindestforderung. Die SPD-Abgeordneten begrüßten die Möglichkeit für Verbraucher und Verbraucherinnen, selbst entscheiden zu können, ob sie genomisch veränderte Lebensmittel verzehren wollen oder nicht – lehnten den Antrag der Grünen aber trotzdem ab, weil sie der eigenen Regierung keine Vorgaben machen wollten. Die AfD möchte die Forschung in diesem Bereich nicht unterbinden. Und CDU/CSU verwiesen auf laufende Gespräche auf EU-Ebene und erklärten, man wolle keine Vorfestlegungen. Chancen und Risiken sollten in anstehenden Gesprächen möglichst zu einem Ausgleich gebracht werden. Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Kommt eine entsprechende Stellungnahme zustande, berücksichtigt die Bundesregierung diese bei den Verhandlungen. (vom/mis/24.06.2025)