Bundestag entscheidet über Investitionssofortprogramm der Koalition

Über die von den Koalitionsfraktionen geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. Juni 2025, im Anschluss an eine einstündige Debatte ab. Zu dem Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (21/323) – sowie einem gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/516) – hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben (21/629). Vom Haushaltsausschuss liegt ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung vor (21/643). Zur Abstimmung steht zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken“ (21/356). Auch hierzu gibt es eine Beschlussvorlage des Finanzausschusses (21/629). Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen Unternehmen in Deutschland massiv entlasten und Investitionsanreize setzen. In ihrem Gesetzentwurf ist bereits im laufenden Jahr ein Entlastungsvolumen von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Im kommenden Jahr sollen die Maßnahmen zu niedrigeren Steuern für Bund, Länder und Kommunen von 8,1 Milliarden Euro führen, 2027 sind dann 11,8 Milliarden Euro, 2028 zwölf Milliarden Euro und 2029 11,3 Milliarden Euro vorgesehen. Als Maßnahmen sieht der Entwurf insbesondere die als „Investitions-Booster“ titulierte Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken. Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen sowie die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Antrag der Grünen Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfallen, wie es in ihrem Antrag heißt. Die Fraktion beziffert die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die sogenannte „Spekulationsfrist“ für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen. Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit von vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei sogenannten „Share Deals“ grundlegend reformiert würde, „sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt“. Im Antrag wird ferner gefordert, die Befreiung bei der Erbschaftsteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten zu beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, „die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung“ führe. Stellungnahmen des Bundesrats Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beigefügt sind die Stellungnahmen des Bundesrats und des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Letzterer kritisiert die kurze Fristsetzung zur Prüfung des Gesetzentwurfs von nur einem Tag. In der Stellungnahme des Bundesrats warnen die Bundesländer mit Blick auf die prognostizierten Steuermindereinnahmen infolge des Gesetzentwurfs vor „einer andauernden Beeinträchtigung bei der Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen“. Bis zum Jahr 2029 erwarten sie bei Ländern und Kommunen finanzielle Ausfälle in Höhe von 30 Milliarden Euro. Dafür verlangen sie einen Ausgleich. Man erwarte, „dass der Grundsatz der Veranlassungskonnexität bei allen Gesetzesvorhaben des Bundes konsequent angewendet wird – insbesondere dort, wo Regelungen zu Mehrbelastungen oder Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen führen“. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu am gestrigen Mittwoch gesagt: „Wir versuchen, über das Wochenende eine Lösung herbeizuführen.“ Für das Gesetz ist eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich. (bal/hau/26.06.2025)