Anhörung zum Familiennachzug
Der Innenausschuss berät am Mittwoch, 25. Juni 2025, über die „Aussetzung des Familiennachzuges zu subsidiär Schutzberechtigten“. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (21/321). Dieser sieht unter anderem vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. (12.06.2025)