Antrag zur Beflaggung von Dienstgebäuden debattiert
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. Juni 2025, einen Antrag der AfD mit dem Titel „Schwarz-Rot-Gold als identitätsstiftendes Symbol für unsere Demokratie konsequent bewahren – Traditionellere Beflaggung von Dienstgebäuden des Staates wiederherstellen“ (21/348) debattiert. Im Anschluss an eine gut 20-minütige Aussprache wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll auf dem Reichstagsgebäude sowie allen anderen Dienstgebäuden des Bundes zukünftig wieder ausschließlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge gehisst werden. Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag ausdrücklich die Änderung des Beflaggungserlasses der Bundesregierung vom 22. März 2005, die es ermöglicht habe, zusätzlich zur Bundesflagge auch die Flagge der Europäischen Union zu hissen. Zudem moniert die AfD die Genehmigung des Bundesinnenministeriums für das Hissen der Regenbogenflagge anlässlich des Christopher Street Days (CSD) im Jahr 2022. Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold sei das zentrale Hoheitssymbol der Bundesrepublik Deutschland, schreibt die Fraktion zur Begründung. Die Bundesflagge stehe für die verfassungsmäßige Ordnung, die Einheit des Staatsvolkes und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. „Ihre herausgehobene Stellung darf durch keine andere Symbolik relativiert werden“, heißt es im Antrag. Deutschland sei zwar Teil der EU, die EU-Flagge „aber kein nationales Hoheitssymbol“. Die AfD spricht sich deshalb dafür aus, die EU-Flagge allenfalls vor den Eingängen zu Dienstgebäuden des Bundes zu hissen, dies sei „akzeptabel“. Als „besonders problematisch“ sieht die AfD das Hissen der Regenbogenflagge an, da es sich bei ihr um ein ideologisches oder weltanschauliches Symbol handle. Das Hissen dieser Flagge verstoße daher gegen das Neutralitätsgebot des Staates. (ste/05.06.2025)