Gesetzentwurf zur Schifffahrt auf der Mosel

Die Schifffahrt auf der Mosel ist Gegenstand einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 22. Mai 2025. Grundlage der Aussprache ist der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes „zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“ (21/217). Der Entwurf soll zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Gesetzentwurf der Koalition Ab dem 1. Juli 2025 sollen Binnenschiffer auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr zahlen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf vor. Das Protokoll habe zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen, und somit dafür zu sorgen, „dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Entwurf. Der Wegfall der Moselabgaben vollende die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen und beende so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt, schreibt die Bundesregierung. Die Abgabenbefreiung führe zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt und stehe somit im Einklang mit dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Bundesregierung, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken. Der Gesetzentwurf ist wortgleich mit einem Entwurf der Bundesregierung aus der letzten Legislaturperiode (20/13089). Er wurde nach dem Aus der damaligen Ampel-Koalition im Herbst letzten Jahres nicht mehr in den Bundestag eingebracht. (hau/ste/21.05.2025)