Henning Otte für das Amt des Wehrbeauftragten vorgeschlagen

Der Bundestag wählt am Mittwoch, 21. Mai 2025, einen neuen Wehrbeauftragten. Grundlage ist ein gemeinsamer Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (21/204). Für die Wahl des Wehrbeauftragten ist der Abgeordnete Henning Otte (CDU/CSU) nominiert. Die Wahl findet geheim statt. Otte ist seit dem Jahr 1994 Mitglied der CDU und seit 2005 Mitglied des Bundestages. Er vertritt den Wahlkreis 44 Celle – Uelzen im Parlament. Für die Wahl ist die sogenannte Kanzlermehrheit erforderlich. Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den er einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt. Seit 25. Mai 2020 bekleidet Dr. Eva Högl das Amt der Wehrbeauftragten. Weitere Wahlen im Bundestag Darüber hinaus wählen die Abgeordneten auch die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Hierzu legen die Fraktionen eigene Wahlvorschläge vor (CDU/CSU: 21/205; AfD: 21/206; SPD: 21/207; Bündnis 90/Die Grünen: 21/208; Die Linke: 21/209). Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Zudem steht die Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuss) an. Auch hierzu liegen je Fraktion Wahlvorschläge vor (CDU/CSU: 21/210; AfD: 21/211; SPD: 21/212; Bündnis 90/Die Grünen: 21/213; Die Linke: 21/214). (ste/20.05.2025)