Parlamentarische Initiativen zur Familienpolitik überwiesen
Zwei familienpolitische parlamentarische Initiativen der AfD waren am Freitag, 31. Januar 2025, Thema einer rund 40-minütigen Plenardebatte. Erstmals beraten wurden die AfD-Anträge mit den Titeln: „Für eine Einstellung der Finanzierung frühkindlicher Aufklärung in der Bundesrepublik Deutschland“ (20/14717) und „Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie vor geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen“ (20/4213). Die Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion möchte, dass die Förderung der derzeitigen frühkindlichen Aufklärung von 0 bis 13 Jahren eingestellt wird. Die Förderung „unter dem Deckmantel der Vielfalt im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG“ müsse bundesweit an Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen eingestellt werden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (20/14717). Es sei nicht die Aufgabe des Bildungssystems, „staatliche Beihilfe zum geistigen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch schamverletzende Propaganda und explizite Details sexueller Handlungen zu gewährleisten“, heißt es weiter. Auch müsse die Finanzierung der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld eingestellt werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darüber hinaus auf, die BZgA/WHO-Standards für die Sexualaufklärung aufgrund ihres Ansatzes, dass Kinder sexuelle Wesen von Geburt an seien, zurückzuweisen und ihre Verbreitung inklusive Informationsbroschüren über die BZgA einzustellen. Zweiter Antrag der AfD In dem aus dem Jahr 2022 stammenden Antrag (20/4213) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Behandlung von nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und vergleichbaren Medikamenten unterbindet und damit verbunden geschlechtsangleichende chirurgische Eingriffe an Minderjährigen untersagt. Außerdem soll eine Studie gestartet werden, die die Folgen solcher Behandlungen umfassend untersucht. Durch Bundesmittel geförderte Projekte, wie das Regenbogenportal, sollen dahingehend überprüft werden, inwieweit diese Projekte den von Kinder- und Jugendpsychiatern beobachteten „Transhype“ und das Phänomen „Rapid Onset Gender Dysphoria“ (ROGD) befördern, die Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigen und so den Intentionen des Kinder- und Jugendmedienschutzes widersprechen könnten. Außerdem müsse die Regierung dafür sorgen, dass die Inhalte solcher Portale die wissenschaftlichen Erkenntnisse und therapeutischen Positionen sachlich darstellen. (hau/che/scr/ste/31.01.2025)