Bundestag stärkt Kinder mit sucht- oder psychisch kranken Eltern
Einstimmig hat der Bundestag am Freitag, 31. Januar 2025, einen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebilligt, der zum Ziel hat, Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern zu unterstützen (20/12089). Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14786) vor. Antrag der Fraktionen Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“. Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen soll geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht. (irs/hau/ste/31.01.2025)