Reform der Förderung des deutschen Films

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 19. Dezember 2024, im Anschluss an eine rund halbstündige Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ (Filmförderungsgesetz, 20/12660). Der Ausschuss für Kultur und Medien hat dazu eine Beschlussvorlage (20/14312) abgegeben. Die Gruppe Die Linke hat zu dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag ( 20/14313) und der Abgeordnete Stefan Seidler (fraktionslos) zwei Änderungsanträge (20/14308, 20/14323) zur Abstimmung vorgelegt. Der Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eines „Filmförderungszulagengesetzes“ und ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung – Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen“ (20/8415) wurden hingegen von der Tagesordnung abgesetzt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Filmförderungsanstalt soll zur zentralen Einrichtung der Filmförderung des Bundes werden, die Vergabe der Fördermittel verstärkt automatisiert und die Erhebung der Filmförderabgabe verlängert werden, heißt es in dem Entwurf. Das Filmförderungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wird Ende dieses Jahres auslaufen, die Novelle soll Anfang 2025 in Kraft treten. Konkret sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabefinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Insgesamt soll ihre Selbstverwaltung gestärkt werden. Ebenso soll die Förderung von barrierefreien Filmfassungen für seh- und hörbehinderte Menschen verbessert werden. Bisherige Förderkommission wird abgeschafft Die Produktions- und Verleihförderung soll weitestgehend automatisiert werden. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Die bisherigen Förderkommissionen, die über eine Förderung entschieden, sollen im Gegenzug abgeschafft werden. Zudem sollen Autoren und Regisseure angemessen am Erfolg eines Filmes in der Referenzförderung beteiligt werden. Die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden und der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht werden. Verzicht auf einen Diversitätsbeirat Bei der FFA wird nun doch kein Diversitätsbeirat eingerichtet, der die FFA bei den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung beraten soll. Dies hatte der federführende Kulturausschuss am 18. Dezember durch die Annahme eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen. Den geänderten Gesetzentwurf hatte der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke gebilligt. Änderungen im Ausschuss für Kultur und Medien Der Kulturausschuss hatte den Gesetzentwurf bereits in seiner Sitzung am 6. November dieses Jahres in einer geänderten Fassung gebilligt. Doch nach dem Scheitern der Regierungskoalition waren erneut Änderungen notwendig geworden, um eine Mehrheit im Bundestag sicherzustellen. Deshalb überwies das Plenum den Gesetzentwurf am 18. Dezember in der zweiten Lesung zur erneuten Befassung in den Kulturausschuss zurück. Eine weitere Änderung nahm der Ausschuss an den Regelungen zu den Medialeistungen vor. Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sollen öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender weiterhin einen Teil der an die FFA zu zahlenden Filmabgabe durch Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme ersetzen können. Dieses Recht soll auch Streaming-Anbietern eingeräumt werden. Allerdings soll dies nur noch zu 15 Prozent und nicht mehr zu 40 Prozent der Filmabgabe möglich sein. In der durch den Ausschuss am 6. November geänderten Fassung war der Anteil zunächst sogar auf 12,5 Prozent gesenkt worden. Abgesetzter Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll bei der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) die Vergabe von Fördermitteln von Zielen wie „Green Culture“, „Diversität“ oder „Geschlechtergerechtigkeit“ entkoppelt werden. Dies stellte eine „Einengung künstlerischer Freiheit durch ideologische Gängelung“ dar, heißt es in dem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (20/8415). Zudem spricht sich die AfD dafür aus, dass bei der von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) angekündigten Umwandlung der FFA in eine Filmagentur auf die Auslagerung der kulturellen Filmförderung, über die bisher allein der Bund entschieden habe, zu verzichten. Die AfD wirft Roth in ihrem Antrag vor, die Filmförderung mit „sachfernen Forderungen “nach „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ideologisch zulasten der Kunstfreiheit auf eine Agenda festlegen zu wollen. Dass ideologische Vorgaben in der Bundesfilmförderung aus Sicht Roths vorrangig seien und filmkulturelle oder filmästhetische Aspekte nachrangig, zeige auch deren Absicht, im Zuge der Novellierung des FFG die Filmförderungsanstalt in eine Filmagentur umzuwandeln, die alle filmpolitischen Aufgaben der Bundesförderungen übernehmen kann. Damit würde der Bund, der die künstlerische Qualität des deutschen Films bislang mit einem Volumen von 27 Millionen Euro fördert, seine besondere Stellung aufgeben. (hau/aw/19.12.2024)