Abstimmung über Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 19. Dezember 2024, im Anschluss an eine halbstündige Aussprache über mehrere Anträge der Gruppe Die Linke zur betrieblichen Mitbestimmung. Zu den Anträgen mit den Titeln „Zukunft, mitbestimmt – Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11026), „Zukunft, mitbestimmt – Transformation braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11027) und „Zukunft, mitbestimmt – Betriebliche Mitbestimmung braucht Betriebsräte“ (20/11028) gibt es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13689), in der die Ablehnung der Anträge empfohlen wird. Ebenfalls abgelehnt werden soll laut einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13332) der Antrag mit dem Titel „Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung – Für gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne“ (20/11426). Bei einem weiteren Antrag der Gruppe Die Linke „Europarecht ernst nehmen – Gesetzlichen Mindestlohn armutsfest machen und Tarifbindung stärken“ (20/13741) ist derzeit noch unklar, ob er nach der Debatte sofort abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Reform des Betriebsverfassungsgesetzes In ihrem Antrag „Zukunft, mitbestimmt – Demokratie braucht starke betriebliche Mitbestimmung“ (20/11026) fordert Die Linke einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, der den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrates beinhaltet. Unter anderem soll hier geregelt werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden können. Ausbau der Mitbestimmungsrechte In einem zweiten Antrag (20/11027) fordert die Gruppe Die Linke ebenfalls eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und unter anderem den Ausbau der Mitbestimmungsrechte aus den Paragrafen 96 bis 98 des Betriebsverfassungsgesetzes zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht bei allen Maßnahmen der Berufsbildung, inklusive beruflicher Fort- und Weiterbildung. Behinderung erstmaliger Betriebsratswahlen Auch in dem dritten Antrag (20/11028) fordert die Gruppe eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Hier soll unter anderem festgelegt werden, die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen zu verhindern, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können. Weiterer Antrag der Linken Die Gruppe Die Linke fordert in einem weiteren Antrag (20/11426) einen Aktionsplan für eine stärkere Tarifbindung in den Betrieben. Insbesondere Flächentarifverträge würden sogenannte Schmutzkonkurrenz verhindern und garantierten für alle Betriebe einer Branche die gleichen Wettbewerbsbedingungen. So dominierten Einfallsreichtum und Qualität den Wettbewerb und nicht Lohndumping. „Doch 2023 arbeiteten nur noch 51 Prozent der Beschäftigten im Westen und 44 Prozent der Beschäftigten im Osten in einem Betrieb, für den ein Tarifvertrag galt“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung einen Aktionsplan, der unter anderem festlegt, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) zu erleichtern. Zudem sollen öffentliche Aufträge an die Zahlung der ortsüblich maßgeblichen Tariflöhne durch den Auftragnehmer und mögliche Nachunternehmer gekoppelt werden, um Lohndumping-Wettbewerb um öffentliche Aufträge auszuschließen. Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Arbeitgeberverbänden sollen untersagt und die Tariffähigkeit aller Arbeitgeberverbände grundsätzlich gesetzlich festgeschrieben werden. Antrag zum gesetzlichen Mindestlohn Die Gruppe Die Linke fordert zudem einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (20/13741). Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie. Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen. (hau/che/09.12.2024)