Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/VSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615). Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache soll die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung soll dabei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie übernehmen. Gesetzentwurf der CDU/CSU Das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthält nach Angaben der Unionsfraktion alte Befristungen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen bei mehr als zwei Jahren. Eine Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten, schreibt die Fraktion. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (vom/mis/04.12.2024)