Anhörung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 4. Dezember 2024, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (20/13257). Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Schiedsgerichtsverfahren punktuell anpassen und modernisieren. Der Streitbeilegungsstandort Deutschland soll gestärkt und „die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Handelsschiedsverfahren“ weiter erhöht werden. Die Anpassungen ergeben sich zum einen aus internationalen Vereinbarungen. Wie die Bundesregierung ausführt, sollen unter anderem Änderungen am Modellgesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2006 bedarfsgerecht ins deutsche Recht überführt werden. Ferner soll unter den Schlagwörtern „Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts“ etwa Englisch als Gerichtssprache gestärkt und der Einsatz digitaler Hilfsmittel ermöglicht werden. Als „weitere Maßnahmen zur Förderung des Streitbeilegungsstandorts“ sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Schiedssprüche unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden können. Damit solle die Rechtsfortbildung gefördert werden. Zudem sollen Schiedsrichterinnen und -richter demnach die Möglichkeit erhalten, Sondervoten zu Schiedssprüchen festzuhalten. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, an einer Formvorschrift zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen festzuhalten, da formfreie Schiedsvereinbarungen zu Rechtsunsicherheiten führten. Die Bundesregierung teilt diese Sorge in ihrer Gegenäußerung nicht und lehnt die Forderung ab. Die 39 Mitglieder des Rechtsausschusses erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für das Zusammenleben, ob rechtspolitische Gesetzgebung im Familien-, Urheber- oder im Strafrecht. Darüber hinaus beraten sie über Änderungen des Grundgesetzes und über eine Beteiligung des Deutschen Bundestages in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (scr/18.11.2024)