Lotsen für den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 17. Oktober 2024, über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Reintegration in das Erwerbsleben verbessern – Durch Lotsen positive Effekte für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen nutzen“ (20/9738). Zur Abstimmung nach rund halbstündiger Aussprache hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/13045) vorgelegt, in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wird. Antrag der Unionsfraktion Die CDU/CSU-Fraktion fordert bessere Bedingungen für einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Besonders verbesserungsbedürftig sei die Situation erkrankter Erwerbstätiger mit hohen Behandlungsbedarfen, etwa bei unterschiedlichen Leistungserbringern oder bei parallellaufenden Maßnahmen, schreiben die Abgeordneten. In vielen Fällen wäre eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben möglich, wenn alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur zielgenauen Verbesserung der gesundheitlichen Lage genutzt würden und ohne zeitliche Verzögerungen eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgen würde. „Deshalb sollten schwer Erkrankte mit besonders komplexen Versorgungssituationen und ihre Angehörigen durch ein individuelles Fallmanagement in Form eines Lotsen mit Information, Beratung und Anleitung individuell unterstützt werden“, heißt es in der Vorlage weiter. „Zahl der Erwerbsminderungsrentner verringern“ Die Fraktion fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, für eine bessere gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu sorgen, um damit auch die Zahl der Erwerbsminderungsrentner zu verringern. Das individuelle Fallmanagement soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten über die gesetzliche Rentenversicherung organisiert werden. Dadurch soll die „Versorgung aus einer Hand“ gewährleistet werden. Die Lotsen sollen als Leistungserbringer an die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angebunden werden. Es soll aber auch die Möglichkeit geben, Dritte damit zu beauftragen. „In Zeiten knapper finanzieller Mittel ist allerdings auch darauf zu achten, dass solche Lotsen durch die Umwidmung bestehender personeller Kapazitäten und Finanzmittel eingerichtet werden.“ (hau/che/12.10.2024)