Antrag zu sozialer Mindestsicherung und Bürgergeld
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren“ (20/10609) steht am Donnerstag, 17. Oktober 2024, nach rund 70-minütiger Debatte zur Abstimmung. Dazu liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/13406) vor. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert eine eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. „Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang“, schreibt die Fraktion und verweist auf unterschiedliche Angaben der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Erwerbsfähigkeit von Bürgergeld-Beziehenden. m bestehenden Bürgergeldsystem würden manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“, kritisieren die Abgeordneten. Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme Sie fordern deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind. Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer „Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer zu versorgen. Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Ferner fordert die Fraktion Änderungen bei amtsärztlichen Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes und eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs. (hau/che/16.10.2024)