Karlsruhe sagt Ja zur Zweit­stimmendeckung — aber mit Grundmandatsklausel

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das mit der Wahlrechtsreform 2023 eingeführte Zweitstimmendeckungsverfahren im Bundeswahlgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das verkündete der Zweite Senat (Foto) am Dienstag, 30. Juli. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Bundeswahlgesetz verstößt derzeit jedoch gegen das Grundgesetz. Bis zu einer Neuregelung gilt die vom Gesetzgeber gestrichene sogenannte Grundmandatsklausel weiter.