Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 4. Juli 2024, nach rund halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890). Der Rechtsausschusses hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/12146) vorgelegt. Abgestimmt wird auch über den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken“ (20/6905). Hierzu hat der Rechtsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/12146). Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf will die Bundesregierung zum einen ermöglichen, dass Wohnungseigentümerversammlungen künftig virtuell abgehalten werden können. Zum anderen soll der Einsatz von Steckersolargeräten erleichtert werden. Dieser soll als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne des Wohneigentümer- beziehungsweise des Mietrechts gelten. Ferner ist eine Änderung bei den Ausnahmen von der Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten in Paragraf 1092 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen. Diese sollen laut Entwurf für juristische Personen und für rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erweitert werden. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Rechtsausschuss auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine zeitlich befristete Einschränkung der Regelung zur virtuellen Wohnungseigentümerversammlung vorgenommen. Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Dreiviertelmehrheit virtuelle Versammlungen beschließt, ist danach bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten. Der Änderungsantrag ergänzt mit Klarstellungen zudem die Begründung zum Einsatz von Steckersolargeräten. Gesetzentwurf der Union Die CDU/CSU-Fraktion will die die rechtlichen Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau von sogenannten Balkonkraftwerken schaffen. Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden. Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken darf, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (scr/sas/hau/03.07.2024)