Wolfgang Wiehle als Bundestagsvizepräsi­dent nominiert

Ohne vorherige Aussprache wählen die Abgeordneten am Donnerstag, 4. Juli 2024, einen Stellvertreter der Bundestagspräsidentin. Die AfD-Fraktion hat in einem Wahlvorschlag (20/11706) ihren bayerischen Abgeordneten Wolfgang Wiehle (AfD) für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten nominiert. Der 59-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein. Der Diplom-Informatiker und IT-Berater vertritt den Wahlkreis München-Süd. Er ist ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss und im Haushaltsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Digitales. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe. Wahl zum Parlamentarischen Kontrollgremium Des Weiteren schlägt die AfD-Fraktion ihren Abgeordneten Mike Moncsek (AfD) für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) vor. Das geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (20/11716) hervor. Grundlage der Abstimmung ist Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Die Wahl war mit Stimmkarte und Wahlausweis erfolgt. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Im Wahlgang zuvor hatten 100 Abgeordnete gestimmt, dagegen 540 und 17 Parlamentarier hatten sich enthalten. Für die Wahl zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat auch die CDU/CSU-Fraktion einen Wahlvorschlag (20/12111) eingebracht. Sie schlägt die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz vor. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Kuratorium Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Die Fraktionen der Regierungskoalition schlagen die Abgeordneten Dietmar Nietan (SPD), Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) und Renata Alt (FDP) als Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Wahl vor. Dies geht aus dem gemeinsamen Wahlvorschlag (20/11976) der drei Fraktionen hervor. Als stellvertretende Mitglieder nominieren sie Marianne Schieder (SPD), Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulla Ihnen (FDP) für die Wahl. Die CDU/CSU-Fraktionen nominiert in ihrem Wahlvorschlag (20/11977) für das Kuratorium die Abgeordneten Michael Breilmann (CDU/CSU) als Mitglied und Stephan Mayer (CDU/CSU) als stellvertretendes Mitglied. Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Wahlvorschlag (20/11978) ihre Abgeordneten Götz Frömming (AfD) als Mitglied und Martin Erwin Renner (AfD) als stellvertretendes Mitglied vor. Die „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ will die Geschichte der NS-Zwangsarbeit in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur verankern. Dabei kommen die Opfer zu Wort, die ihre Erfahrungen im Nationalsozialismus nachkommenden Generationen vermitteln. Die Stiftung leistet einen Beitrag zur Entwicklung einer Erinnerungskultur auch für die deutsche Migrationsgesellschaft. Sie bringt die exemplarische Aufarbeitung von Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts in den internationalen Erfahrungsaustausch ein. Die Stiftung will zudem das Bewusstsein für den jüdischen Anteil an der deutschen und europäischen Geschichte stärken. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplans. Es erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Das Kuratorium der Stiftung ist international besetzt. Die 27 Mitglieder werden für vier Jahre unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat, der deutschen Wirtschaft und von den an den internationalen Verhandlungen zur Gründung beteiligten Staaten und Organisationen entsandt. Die Kuratoriumsvorsitzende und ihr Stellvertreter werden von der Bundeskanzlerin berufen. Beirat bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste Darüber hinaus wählt der Bundestag die Mitglieder des 16-köpfigen Beirates bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste nach Paragraf 21 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen gemeinsamen Wahlvorschlag eingebracht (20/12121). Nominiert sind für den Bereich Zivilgesellschaft Josephine Ballon von HateAid, Lina Ehrig für den Verbraucherzentrale Bundesverband, Matthias Spielkamp für das Bündnis F5 (AlgorithmWatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen und Wikimedia Deutschland), Teresa Widlok für LOAD und Svea Windwehr für das Zentrum für Digitalen Fortschritt D64. Für den Bereich Wissenschaft werden Professorin Diplom-Journalistin Christina Elmer von der Technischen Universität Dortmund, Dr. Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut) und Prof. Dr. Henrike Weiden von der Hochschule München benannt. Vorgeschlagen sind schließlich Alexander Rabe für eco – Verband der Internetwirtschaft und Susanne Dehmel für Bitkom für den Bereich der Wirtschaftsverbände. Weitere Wahlvorschläge von der CDU/CSU-Fraktion (20/12122) und der AfD-Fraktion (20/12123) liegen vor. Demnach schlägt die Union Prof. Dr. Ulrike Klinger als Vertreterin der Wissenschaft, Markus Hartmann und Siegfried Schneider als Vertreter der Zivilgesellschaft und Verbraucherverbände sowie Dirk Freytag als Vertreter von Wirtschaftsverbände vor. Die AfD nominiert als Vertreter der Zivilgesellschaft Hadmut Danisch. Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz übernimmt eine Koordinierungsstelle die Aufsicht über die Anbieter digitaler Dienste und die Koordination von Beschwerden. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe. (vom/aw/sto/eis/03.07.2024)