Abstimmung über Anträge zum „digitalen Euro“

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 4. Juli 2024, über zwei Vorlagen zum digitalen Euro ab. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen“ (20/9133) und ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahren und Überwachung der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindern“ (20/9144) vor. Der Rechtsausschuss legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Antrag der Union Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, „sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu zu bekennen, der Einführung eines digitalen Euro im Rat der Europäischen Union nur dann zuzustimmen, wenn sich der Deutsche Bundestag zuvor für dessen Einführung ausgesprochen hat“. Auch gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und den anderen EU-Mitgliedstaaten solle sich die Bundesregierung für eine Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten einsetzen. Eine Schwächung des Bargelds lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab. Die Bundesregierung solle jeglichen Initiativen auf EU-Ebene „entschieden entgegentreten und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unangetastet bleibt“. Auch solle die Bundesregierung zu einer „breiten gesellschaftlichen Debatte zum digitalen Euro in Deutschland beitragen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/9144), dass die Bundesregierung sicherstellen soll, „dass die EZB und die nationalen Zentralbanken (NZBs) des Eurosystems keine digitalen Zentralbankwährungen ausgeben dürfen“. Auch soll die Regierung sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung einsetzen, verlangt die AfD-Fraktion. Ferner verlangt sie eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein Recht „zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld“. (hau/bal/03.07.2024)