Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg gefordert
Die CDU/CSU-Fraktion will die Umstände des Atomausstiegs in einem Untersuchungsausschuss aufklären. Die Abgeordneten haben daher einen Antrag zur „Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode“ (20/11731) eingebracht, der am Donnerstag, 13. Juni 2024, beraten und nach knapp 70-minütiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. Antrag der Unionsfraktion Dem Untersuchungsausschuss sollen 14 ordentliche Mitglieder (SPD- und CDU/CSU-Fraktion je vier Mitglieder, Bündnis 90/Die Grünen und FDP-Fraktion je zwei Mitglieder, AfD-Fraktion und Gruppe Die Linke je ein Mitglied.und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. Der Ausschuss soll sich ein umfassendes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands, der die Energieversorgung betreffenden Regelsetzung, vor allem der Gesetzgebung, und der Energiepolitik an die nach dem Kriegsausbruch gegen die Ukraine veränderte Lage. Dabei solle es auch um die in die Entscheidungsprozesse eingeflossenen Informationen, die Überlegungen und Zielsetzungen und die Kommunikation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit gehen. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem klären, ob und gegebenenfalls welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse einbezogen wurden sowie welche Informationen dazu „bei sachgerechtem Vorgehen“ hätten verfügbar gemacht und einbezogen werden können und aus welchen Gründen dies gegebenenfalls geschah oder unterblieb. Behörden, Gremien und Organisationen auf dem Prüfstand Geklärt werden solle ferner, ob und gegebenenfalls welche mit Fragen der Energieversorgung und der nuklearen Sicherheit befassten deutschen Behörden, Forschungseinrichtungen, Sachverständigenorganisationen, Expertengremien, Verbände oder Unternehmen mit einer oder mehreren obersten Bundesbehörden in den Entscheidungsprozessen in Kontakt standen oder beteiligt wurden. Welche mit Fragen der Energieversorgung und der nuklearen Sicherheit befassten deutschen Behörden, Forschungseinrichtungen, Sachverständigenorganisationen, Expertengremien, Verbände oder Unternehmen „bei sachgerechtem Vorgehen“ hätten kontaktiert oder beteiligt werden können und aus welchen Gründen dies gegebenenfalls geschah oder unterblieb, ist für die Fraktion ebenfalls von Interesse. Darüber hinaus solle untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche mit Fragen der Energieversorgung und der nuklearen Sicherheit befassten Stellen von Nachbarstaaten sowie europäischen oder internationalen Einrichtungen oder Organisationen von einer oder mehreren obersten Bundesbehörden in den Entscheidungsprozessen in Kontakt standen oder beteiligt wurden. Welche mit Fragen der Energieversorgung und der nuklearen Sicherheit befassten europäischen oder internationalen Einrichtungen oder Organisationen „bei sachgerechtem Vorgehen“ hätten kontaktiert oder beteiligt werden können und aus welchen Gründen dies gegebenenfalls geschah oder unterblieb, wollen die Abgeordneten herausfinden. Information des Parlaments und der Öffentlichkeit Ob der Bundestag und die Öffentlichkeit zu Ablauf, Grundlage und Ergebnis der Entscheidungsprozesse und zu den getroffenen Entscheidungen umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden, solle ein weiterer Untersuchungsgegenstand sein. Geklärt werden solle ebenso, ob und gegebenenfalls auf welcher Grundlage die von Bundesminister Habeck mit Blick auf die seinerzeit nach Kriegsbeginn diskutierte, mögliche Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke der Öffentlichkeit am 27. Februar 2022 zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ beziehungsweise die am 1. März 2022 angekündigte Prüfung, bei der es „keine Tabus“ gebe, stattgefunden hat. Der Untersuchungsausschuss solle zudem prüfen, ob und in welchem tatsächlichen Umfang die Art und Weise der Aktenführung und Entscheidungsdokumentation in den beteiligten Ressorts und Bundesbehörden die verfassungsmäßig vorgesehene parlamentarische Kontrolle von exekutiven Entscheidungen ermöglicht oder erschwert und welche Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Vorschriften deshalb „sachgerecht und geboten sind“. (hau/vom/11.06.2024)