Abstimmung über Gesetz­entwurf zur Digitalisierung der Justiz

Der Bundestag entscheidet am Freitag, 14. Juni 2024, über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943, 20/11309, 20/11468 Nr. 4). Damit soll an bisherige Reformbemühungen angeknüpft werden. Der Rechtsausschuss hat den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung (20/11788) zur Abstimmung vorgelegt. In der vom Ausschuss geänderten Fassung sieht der Entwurf Änderungen in 26 einzelnen Gesetzen und Verordnungen vor. Gesetzentwurf der Regierung Ziel sei es demnach, durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter zu fördern. So sehe der Entwurf unter anderem „die Einführung einer Hybridaktenführung in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile, für vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Aktenführung in Papier begonnene Akten sowie – während der Pilotierungsphase – für elektronisch begonnene Akten“ vor. Ferner ist beispielsweise „die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten für Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen“ geplant. Zudem soll es laut Entwurf künftig möglich sein, „in der Revisionshauptverhandlung die physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten durch eine Zuschaltung im Rahmen einer Videokonferenz zu ersetzen“. Weiterhin schlägt die Bundesregierung „die beschränkte Zulassung des Identifizierungsverfahrens Elster im elektronischen Rechtsverkehr“ vor. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat zu dem Entwurf in einer Unterrichtung (20/11309) Stellung genommen. Die Länderkammer hat etliche Detailänderungen an dem im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt. So werden in der Stellungnahme etwa Bedenken gegen den Entfall der Unterschriftenerfordernisse bei strafprozessualen Einwilligungen geäußert. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerungen die vorgeschlagenen Änderungen überwiegend ab beziehungsweise kündigt weitere Prüfungen an. (scr/eis/11.06.2024)