Abstimmung über Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses

Zu Beginn seiner Plenarsitzung am Freitag, 14. Juni 2024, stimmt der Bundestag nach knapp halbstündiger Aussprache über vier Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ab. Dabei handelt es sich um die Einigungsvorschläge zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (20/11770), zum Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/11780), zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/11790) und zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/11800). Videokonferenztechnik in Zivilprozessen Das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit (20/8095, 20/9354, 20/9877) soll die Durchführung mündlicher Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung in Zivilprozessen, aber auch vor den Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten erleichtern. Videoverhandlungen sollen demnach nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter den Prozessparteien und ihren Vertretern die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet er die Videoverhandlung an, kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Beantragt eine Prozesspartei eine Videoverhandlung, soll der Vorsitzende dem stattgeben. Der Vorsitzende leitet die Videoverhandlung von der Gerichtsstelle aus. Nach dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses kann er auch den anderen Mitgliedern des Gerichts die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten, sofern erhebliche Gründe vorliegen. Bundesschienenwegeausbaugesetz Darüber hinaus legte der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (20/8288, 20/8651, 20/10414, 20/10416, 20/10846) vor. Er betrifft den Umfang von Sanierungsmaßnahmen am Schienennetz und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Demnach soll das Konzept der Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen nicht zulasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird. Onlinezugangsgesetz Des Weiteren ist ein Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (20/8093, 20/10417, 20/10419, 20/10845, 20/11021) erzielt worden. Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen und eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Der Vorschlag sieht vor, dass das etablierte Elster-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können. Das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto (Bund-ID) doll zu einer Deutschland-ID weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden. Straßenverkehrsgesetz Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (20/8293, 20/8678, 20/8896, 20/9522, 20/11710) sollen Kommunen per Rechtsverordnung neue Befugnisse übertragen bekommen. Damit soll mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken geschaffen werden. Der Einigungsvorschlag verschärft die Anforderungen an die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen und stellt klar, dass die Sicherheit des Verkehrs dabei nicht nur zu berücksichtigen ist, sondern nicht beeinträchtigt werden darf. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/13.06.2024)