Abgesetzt: Abstimmung über Ana­lysesoftware zur Krimi­nalitätsbekämpfung

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die für Donnerstag, 13. Juni 2024, geplante Abstimmung über einen Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern – Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren“ (20/9495). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/11826) vor. Antrag der CDU/CSU-Fraktion Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei „zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität“ schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge mit einem Abruf der bereits fertig entwickelten Software „VeRA“ die Voraussetzungen schaffen, damit auch die Länder „ohne erhebliche Mehrkosten dazu in der Lage sind, die polizeiliche Analysesoftware ,VeRA‘ für ihre Landespolizeien abzurufen“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag des Weiteren aufgefordert, im Zuge der Einführung der „Bundes-VeRA“ zu prüfen, inwiefern eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Software zur Strafverfolgung vonnöten ist. Für diesen Fall müsse sie eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Modernisierung der der polizeilichen IT-Architektur Wie die Fraktion schreibt, hätten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur geeinigt. Ein Ziel dieser Modernisierung bestehe darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des BMI gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen. 2022 führte die bayerische Polizei laut Vorlage im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durch, bei der sich mit der Palantir-Software nur ein einziges geeignetes Produkt finden ließ. „Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in dem Antrag ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2023 entschieden, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen. BKA und Bundespolizei ohne geeignetes Analysewerkzeug In ihrer Antwort (20/8390) auf eine frühere Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung den Angaben zufolge, dass anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden solle. Experten gingen davon aus, dass das BKA und die Bundespolizei während dieser Zeit über kein geeignetes Analysewerkzeug verfügen werden, schreiben die Abgeordneten der Union. Darüber hinaus seien die Länder durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI „mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten“. (sto/hau/13.06.2024)