Anhörung zum Bürokratieabbau in der Wirtschaft

Der Rechtsausschuss befasst sich am Mittwoch, 5. Juni 2024, mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306). Der Schwerpunkt der Beratungen lautet: Bürokratieabbau in der Wirtschaft. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Dazu ist unter anderem vorgesehen, Formerfordernisse im Zivilrecht abzusenken, Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht zu verkürzen sowie für deutsche Staatsangehörige die Hotelmeldepflicht abzuschaffen. Ferner soll laut Entwurf eine zentrale Datenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt werden. (23.05.2024) Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.