Mehr Teilzeit in Freiwilligendiensten beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einstimmig das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz der Bundesregierung (20/9874) angenommen. Damit sollen die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitert werden. Zur Abstimmung im Plenum hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Beschlussempfehlung (20/11069) vorgelegt. Die AfD-Fraktion hatte zu dem Regierungsentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt wurde. Auch ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/11162) fand keine Mehrheit und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Gruppe Die Linke zurückgewiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden. (vom/che/13.04.2024)