Antrag zur Förderung oberflächennaher Geothermie ohne Mehrheit
Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/8210) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion abgelehnt. Dazu hatte der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/10666). Antrag der Unionsfraktion In ihrem Antrag wirbt die Unionsfraktion für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen. Beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen solle ein Anreiz geschaffen werden, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden. Ebenso solle die Regierung darauf hinwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/26.04.2024)