Bundestag stimmt über das Klimaschutzgesetz ab

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 26. April 2024, abschließend mit dem Klimaschutzgesetz der Bundesregierung (20/8290, 20/8670). Nach einer rund eineinhalbstündigen Aussprache sollen die Abgeordneten über eine vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung der Vorlage (20/11183) entscheiden. Allerdings haben die Oppositionsfraktionen noch nicht dem Wunsch nach Aufsetzung des Tagesordnungspunkts zugestimmt, sodass vor Eintritt in die Tagesordnung darüber abgestimmt werden muss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat dem Regierungsentwurf in seiner Sitzung am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird. Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt. Zudem wird die Stellung des Expertenrats für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können. (mis/25.04.2024)