Auszahlung des Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (20/10607) ab. Dazu hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (20/11179) vorgelegt. Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 24. April dem Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hat. Die Verbesserung ist ein pauschaler Zuschlag zur Rente ab dem 1. Juli 2024, sie knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, werden ebenfalls mit dem Zuschlag bedacht. Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen Die automatisierte Zahlung des Zuschlags auf die rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb soll er nun in zwei Stufen ausgezahlt werden: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt. (vom/che/24.04.2024)