Anträge für den Ausbau der Kernenergie
Der Bundestag berät am Freitag, 26. April 2024, erstmals zwei Anträge mit den Titeln „Für eine kostengünstige, sichere und zukunftsfähige Energieversorgung – Kernenergie konsequent ausbauen“ (20/11145) und „Beitritt zur europäischen Nuklearallianz“ (20/11146), die die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache sollen die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung beim ersten Antrag soll der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit übernehmen. Der zweite Antrag soll federführend im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten werden. Erster Antrag der AfD Im ersten Antrag (20/11145) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, alle gesetzlichen Hürden, die einer Rückkehr Deutschlands zur Kernenergie entgegenstehen, zu beseitigen und die Laufzeitbeschränkungen und Strommengen-Einspeisebegrenzungen durch Änderung des Atomgesetzes aufzuheben, um so den Betrieb dieser Anlagen zu ermöglichen. Geändert werden solle das Atomgesetz auch, um die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Entsorgung nuklearer Rückstände unter Nutzung von Schnellspaltreaktoren zu ermöglichen. Darüber hinaus solle sich die Regierung mit den Ländern verständigen, um die Wiederinbetriebnahme der Anlagen Isar 2, Emsland, Neckarwestheim II, Grohnde und Brokdorf technisch, organisatorisch und rechtlich zu ermöglichen. Zugleich solle der Rückbau der Anlagen Philippsburg 2 und Gundremmingen C gestoppt werden. Maßnahmen zur erneuten Inbetriebnahme der Anlagen sollten eruiert werden, so die Fraktion. Die Betreiber der Anlagen sollten gegen die Zusage von garantierten Mindestlaufzeiten über 40 Jahre beauftragt werden, die Betriebsbereitschaft dieser Anlagen zu erhalten oder herzustellen. Die KfW-Bankengruppe sei anzuweisen, gegebenenfalls Bürgschaften für die notwendigen Finanzierungen zu geben. Zweiter Antrag der AfD Im zweiten AfD-Antrag (20/11146) verlangen die Abgeordneten, den Beitritt zur europäischen Nuklearallianz zu beantragen. Zur Begründung heißt es, 2020 bis 2022 sei es in Deutschland noch möglich gewesen, große Mengen an Elektrizität in die europäischen Nachbarländer zu exportieren. 2023 sei das nicht mehr der Fall gewesen. Seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke am 15. April 2023 importiere Deutschland Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland. Parallel dazu sind die Erlöse des Stromexportes von noch plus 420 Millionen Euro im Januar 2023 auf minus 370 Millionen Euro im Juni 2023 zurückgegangen. Der Wandel von einer Stromexportnation zu einer Stromimportnation, verbunden mit dem dazugehörenden Kapitalabfluss aus Deutschland, ist aus Sicht der AfD-Fraktion eine Folge der Abschaltung der Kernkraftwerke. (vom/25.04.2024)