Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 25. April 2024, nach rund 45-minütiger Aussprache über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufbau im Ahrtal durch Anpassungen bei der Aufbauhilfe 2021 beschleunigen“ (20/10382). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/11117) vor. Die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Flutopfer von 2021 nicht im Stich lassen – Antragsfristen für Wiederaufbau-Fonds zügig verlängern“ (20/4325) wurde hingegen von der Tagesordnung wieder abgesetzt. Antrag der CDU/CSU Die Unionsfraktion fordert Änderungen am Regelwerk der Aufbauhilfe für das Ahrtal in Rheinland-Pfalz, das im Juli 2021 Schauplatz einer Flutkatastrophe war. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit dem Land Rheinland-Pfalz und gegebenenfalls anderen Bundesländern aufzuzeigen, was innerhalb des geltenden Rechtsrahmens noch getan werden kann, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Das Regelwerk solle vor allem im Hinblick auf eine Reihe von Punkten überarbeitet werden, die Kommunen, Bürger, Vereine und Unternehmen „weiterhin vor unlösbare Probleme stellen“. Dazu zählt etwa, die Zusammenlegung mehrerer gleichartiger Anlagen wie Sportplätze zu ermöglichen, wenn deren Kosten die Summe eines Wiederaufbaus der Einzelanlagen insgesamt nicht überschreiten. Auch sollten die Kosten für die Aufrüstung auf den aktuellen technischen Stand nicht nur bei Projekten übernommen werden, die einen Bauantrag erfordern, sondern auch bei „unabwendbar notwendig gewordenen Sanierungen“. Die Errichtung von Nahwärmenetzen will die Unionsfraktion aus den Wiederaufbau-Mitteln mindestens bis zu der Höhe fördern, die die Wiedererrichtung zerstörter Heizanlagen einzelner Gebäude gekostet hätte. Erstattung der Zinskosten auf Liquiditätskredite Zinskosten auf Liquiditätskredite für die Vorfinanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen sollten den Kommunen aus Mitteln des Wiederaufbauhilfefonds erstattet werden, wenn es noch keine Abschlagszahlungen gab oder diese nicht ausreichen. Ebenso will die Fraktion, dass die Kommunen aus dem Fonds bereits dann Mittel abrufen können, wenn ein genehmigter kommunaler Maßnahmenplan zum Wiederaufbau mit Kostenschätzung vorliegt. Zudem sollten gesetzlich vorgesehene energetische Standards aus dem Fonds gefördert werden können. Darüber hinaus muss nach Ansicht der Unionsfraktion klargestellt werden, dass die Verlegung von Gebäuden an einen hochwassersicheren Standort aus Mitteln des Fonds förderfähig ist. Zur Begründung heißt es, im Ahrtal sei die Zahl der noch nicht abgeschlossenen Wiederaufbauprojekte immer noch sehr hoch. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (20/4325), die Antragsfristen für Hilfen zum Wiederaufbau im Ahrtal um zunächst ein Jahr zu verlängern. Die Frist bis Ende Juni 2023 sei problematisch. In vielen Fällen seien die Vorbereitungen für die Antragstellung noch nicht abgeschlossen. Gründe seien nach Angaben von lokalen Politikern unter anderem der Fachkräftemangel im Baugewerbe und Lieferengpässe, aber auch baurechtliche und vergaberechtliche Hürden. Den Flutopfern müsse ermöglicht werden, ihre Heimat sowie ihre Existenzen wieder aufzubauen, so die AfD-Fraktion. (vom/23.04.2024)