Union scheitert mit Ent­wurf zum Einsatz von TKÜ bei Einbruchs­delikten

Die CDU/CSU-Fraktion wollte, dass die für die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls vorgesehene auf fünf Jahre befristete Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verlängert wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf (20/9720) fand am Donnerstag, 11. April 2024, jedoch keine Mehrheit im Parlament. Gegen die Initiative stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung, zu der der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10794) vorgelegt hatte. Gesetzentwurf der Unionsfraktion Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) seien 2019 zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (Paragraf 100a Absatz 2 Nr. 1j der Strafprozessordnung) erweitert worden, hieß es in der Vorlage. Diese Regelungen sollten nun nach dem Willen der Unionsfraktion über den 11. Dezember 2024 hinaus fortbestehen. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien die registrierten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen in der Zeit zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen, dann aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen, schrieben die Abgeordneten zur Begründung. Die Aufklärungsquote sei demgegenüber gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen. „Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering“, urteilte die Unionsfraktion. (ahe/hau/11.04.2024)