Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Donnerstag, 21. März 2024, mit der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber. Dazu hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartengesetz – BezahlkG, 20/10722) vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird im Anschluss der Beratung aller Voraussicht nach an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Gesetzentwurf der Union Die Unionsfraktion verweist in ihrem Gesetzentwurf auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist. Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion. (sto/eis/20.03.2024)