Antrag für erweiterte Be­fugnisse der Bundes­polizei auf See

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Die Zeitenwende auch auf See umsetzen – Befugnisse der Bundespolizei erweitern und der Bedrohungslage anpassen“ (20/10726) beraten, den die CDU/CSU-Fraktion eingebracht hat. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Antrag der Union Demnach soll die Bundesregierung ein Seesicherheitsgesetz vorlegen und die maritimen Kompetenzen des Bundes legislativ bündeln. Dort sollte dem Antrag zufolge auch „die Überprüfung der Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne der international fahrenden Passagier- und Frachtschiffe auf die Bundespolizei als zuständige Behörde für den Schutz der Seegrenzen übertragen werden“. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen feste Plattformen unverzüglich in nationales Recht umzusetzen sowie die Befugnisse der Bundespolizei in diesem Bereich auf die Ausschließliche Wirtschaftszone auszudehnen. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ eine Anschlusszone außerhalb des deutschen Küstenmeeres“ proklamieren, in der Verstöße gegen Zoll- und Finanzgesetze, Einreise- oder Gesundheitsgesetze festgestellt und geahndet werden können. Damit soll laut Vorlage „die Gefahrenfilterfunktion der Bundespolizei“ gestärkt werden. Zudem plädiert die Fraktion dafür, die Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden gesetzlich zu ermächtigen, die Betreiber von LNG-Terminals und Offshore-Windkraftanlagen zu Maßnahmen verpflichten zu können, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen sind. Besonders bedeutende Anlagen sollten dem Antrag zufolge in den Schutzauftrag der Bundespolizei einbezogen werden. Des Weiteren dringt die Fraktion unter anderem dafür aus, dass die Bundespolizei und andere Sicherheitsbehörden künftig auch für die Unterbindung willentlicher Beschädigung von Unterwasserinfrastruktur zuständig sind. (bal/21.03.2024)