Abgesetzt: Förderung und Nutzung von Geothermie

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 21. März 2024, geplante Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Potenziale der Geothermie nutzen – Hürden abbauen, Risiken minimieren, Stromsektor entlasten“ (20/82110) von der Tagesordnung abgesetzt. Dazu hat der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/10666) vorgelegt. Antrag der Unionsfraktion In ihrem Antrag wirbt die Unionsfraktion für eine stärkere Förderung der Nutzung oberflächennaher Geothermie. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung die oberflächennahe Geothermie regelmäßig zu berücksichtigen und auch beim Ausbau von kalten Wärmenetzen und Quartierslösungen einen Anreiz zu schaffen, dass im Bestand geothermische Lösungen gegenüber Luftwärmepumpen bevorzugt eingesetzt werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Genehmigungsverfahren für oberflächennahe Geothermie in den Bundesländern vereinfacht und schneller bearbeitet werden. „Sie sollen möglichst in einer Genehmigungsbehörde gebündelt werden“, heißt es in dem Antrag. Es solle zudem geprüft werden, ob zu diesem Zweck verbindliche Verfahrensfristen eingeführt werden. Außerdem sollten Standardisierungen im Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Naturschutzrecht in Betracht gezogen werden. (vom/mis/15.03.2024)