Bestandsregulierung bei Saatkrähen und Kormoranen
Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 20. März 2024, über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bestandsregulierung der Saatkrähe ermöglichen – Belastung für Anwohner verringern – Landwirtschaftliche Aussaat sichern“ (20/7587) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/8482) vor. Erstmals beraten wird ein weiterer Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Kormoranmanagement – Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ (20/10619). Er soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen werden. Erster Antrag der Unionsfraktion Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung im ersten Antrag (20/7587), über den abgestimmt wird, auf, für eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe zu sorgen. Zudem müsse eine Bejagung möglich sein. Gesetze sollten angepasst werden, sodass „rechtskonforme Maßnahmen die Verlagerung von Brutkolonien der Saatkrähe ermöglichen, die sich in Wohngebieten und Siedlungsnähe befinden“, schreiben die Abgeordneten. Deutschlandweit seien die Populationen der Saatkrähe regional stark angestiegen. Im gesamten Bundesgebiet sei im Jahr 2019 der Bestand auf über 200.000 erwachsene Vögel geschätzt worden. Die Krähen würden neben lebenden Bodenorganismen auch aufkeimende Saat fressen, wodurch erhebliche Verluste im Pflanzenbau entstehen könnten. Schäden von mehreren Tausend Euro pro Hektar Ackerfläche seien keine Seltenheit. „Gesundheit und Lebensqualität gefährdet“ Neben den zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft und der Bedrohung der Artenvielfalt manifestierten sich auch Gefährdungen der Gesundheit und Lebensqualität für die städtische Bevölkerung. Der unkontrollierte und exponentielle Anstieg der Saatkrähenpopulation habe zu einer Ausdehnung ihres ursprünglichen Lebensraums auf Wohngebiete geführt. Ihre Brutkolonien auf Bäumen am Rande von oder in Wohnsiedlungen, die Überwinterungsgesellschaften mit bis zu 1.000 Vögeln und die abendlichen Schwärme auf Schlafbäumen bedeuteten eine intensive und anhaltende Lärmbelästigung. Gesundheitliche Schäden der Anwohner seien die Folge In der aktuellen Roten Liste der Brutvögel Deutschlands werde die Saatkrähe als ungefährdet eingestuft. Gleichzeitig gehöre sie in Deutschland als europäische Vogelart aber immer noch zu den besonders geschützten Tierarten. Dieser Schutzstatus sei unverhältnismäßig und müsse angepasst werden. Zweiter Antrag der Unionsfraktion In ihrem zweiten Antrag (20/10619), der überwiesen werden soll, stellt die Unionsfraktion eine starke Vermehrung des Kormorans fest, der Anfang des 20. Jahrhunderts nahezu ausgerottet gewesen sei. Dank umfangreicher Schutzmaßnahmen habe sich der Bestand erholt, sodass der Kormoran spätestens seit den neunziger Jahren in Deutschland als nicht mehr gefährdet gelten könne. Die innerdeutsche Population werde auf mindestens 26.000 Brutpaare und eine Gesamtzahl von mindestens 120.000 Exemplaren geschätzt. Der Anstieg der Kormoranpopulation wirkt sich aus Sicht der Abgeordneten negativ auf die Fischbestände in deutschen Binnengewässern und an den Küsten aus. So habe sich der Bestand regionaltypischer Fischarten in den letzten 20 Jahren um bis zu 97 Prozent verringert. Bereits sehr stark bedrohte Arten durch Kormoranfraß sind Äsche, Aale und Neunaugen. „Kormoranmanagement etablieren“ Da der Kormoran eine besonders geschützte Art sei, gestalteten sich populationsbegrenzende Maßnahmen wie Vergrämungen schwierig. Eine alleinige Bestandsregulierung durch kontrollierte Abschüsse zeigten keine ausreichenden Effekte. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein bundesweites Kormoranmanagement zu etablieren und einen „Aktionsplan Kormoran“ vorzulegen, in dem die Länderverordnungen zum Umgang mit den Kormoranpopulationen angeglichen und Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung ausgearbeitet werden. In grenznahen Gebieten wie dem Bodensee oder der Flensburger Förde sollten Maßnahmen mit den Anrainerstaaten abgestimmt werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Dem Schutz heimischer Fischarten will die Fraktion den gleichen Stellenwert zuzugestehen wie dem Vogelschutz. (vom/nki/15.03.2024)