Anhörung zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“
Die Ampelkoalition will die Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten verschärfen. Ein von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf (20/10376) sieht dazu vor, die „unzulässige Interessenvertretung“ unter Strafe zu stellen. Die Vorlage ist am Mittwoch, 13. März 2024, Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Nach dem Entwurf soll ein Abgeordneter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn der Abgeordnete für sich oder einen Dritten einen „ungerechtfertigten Vermögensvorteil“ fordert oder annimmt beziehungsweise sich versprechen lässt, um Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten „während seines Mandates“ durch Handeln oder Unterlassen wahrzunehmen. Gemeint ist damit laut Begründung etwa die Einflussnahme auf Bundesministerien und Behörden. Umgesetzt werden soll die Regelung in einem neuen Paragraf 108f Strafgesetzbuch. (scr/irs/29.02.2024)