Antrag fordert Entlastung der Landwirte
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich am Donnerstag, 22. Februar 2024, mit der Situation in der Landwirtschaft. Dazu hat die AfD-Fraktion zwei Anträge mit den Titeln „Deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten – Höfesterben sofort beenden“ (20/10389) und „Stilllegungsflächen für Nahrungs- und Futtermittelproduktion fristlos freigeben“ (20/10390) eingebracht. Beide Vorlagen sollen im Anschluss der Beratung an den Landwirtschaftsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die Landwirtschaft entlasten und fordert die Bundesregierung auf, das „Höfesterben“ zu beenden. In ihrem Antrag (20/10389) verlangen die Abgeordneten unter anderem, den sofortigen Bürokratieabbau der deutschen Landwirtschaft voranzutreiben und EU-Richtlinien nur noch „eins zu eins“ umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Vergleich nicht noch weiter zu schwächen. „Mercosur-Abkommen stoppen“ Auch sollten keine internationalen Wirtschaftsabkommen gegen die deutsche und europäische Landwirtschaft vereinbart werden. Die Fraktion nennt das geplante Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Mercosur-Raum, das gestoppt werden sollte, bis sichergestellt ist, dass sich daraus keine schädlichen Folgen für die deutsche Landwirtschaft ergeben. Darüber hinaus sollten die europäischen Märkte nicht länger mit „billigen Agrarimporten aus der Ukraine geflutet werden“. Deutsche Standards in der Lebensmittelherstellung und Agrarrohstoffproduktion will die Fraktion schützen. Sie wendet sich unter anderem auch gegen die Einführung einer „Fleischsteuer“ auf heimische Produkte und tritt dafür ein, der heimischen Fischerei die versprochenen Finanzmittel aus dem Windenergiegesetz sofort auszuschütten. „Betriebe finden keinen Hofnachfolger“ Wie es in dem Antrag heißt, seien jährlich mehrere Tausend landwirtschaftliche Betriebe gezwungen, ihre Hoftore für immer zu schließen. Immer weniger Betriebsinhaber fänden keinen Hofnachfolger. In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Zahl der Höfe in Deutschland fast halbiert. Die Hälfte der verbleibenden Betriebe wirtschafte mittlerweile im Nebenerwerb, weil das landwirtschaftliche Einkommen allein nicht mehr ausreiche. Prognosen gingen davon aus, heißt es in dem Antrag, dass die Zahl der Höfe in Deutschland bis 2040 um mehr als 60 Prozent auf 100.000 sinken werde, wenn sich an der Agrarpolitik nichts ändere. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (20/10390), landwirtschaftliche Stilllegungsflächen für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion freizugeben. Hintergrund ist die von der EU-Kommission aufgeworfene Frage, ob in den Mitgliedstaaten die Pflichtbrache von vier Prozent der Ackerfläche von Landwirtschaftsbetrieben mit über zehn Hektar Ackerfläche eingehalten wird oder statt der Flächenstilllegung beispielsweise Leguminosen angebaut werden können. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Freigabe aus Brüssel zu folgen. Außerdem soll das Vorhaben gestrichen werden, von 2024 bis 2027 vier bis sieben Prozent der Flächen stillzulegen und die Flächen stattdessen zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln zu nutzen. Darüber hinaus soll den Landwirten wieder erlaubt werden, „organische Düngemittel“ zu verwenden. Für den Anbau von Nutzflächen sollen zudem ökologische Vorrangflächen genutzt werden dürfen. (eis/nki/vom/22.02.2024)