Abstimmung über Vermittlungs­ergebnis zum Wachstums­chancengesetz

Der Bundestag soll das sogenannte Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschließen. Das sieht die Empfehlung des Vermittlungsausschusses vor, die dessen Berichterstatter, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, dem Parlament zugeleitet haben (20/10410). Das Vermittlungsergebnis steht am Freitag, 22. Februar 2024, zur namentlichen Abstimmung im Bundestag. Eine vorangehende Aussprache im Plenum ist nicht vorgesehen. Auch bei der Besteuerung von Renten und weiteren Regelungen im Einkommensteuerrecht sieht das Vermittlungsergebnis Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) hatte am Freitag, 24. November 2023, in der 1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden. Daraufhin war beschlossen worden, den Vermittlungsausschuss (20/9524) anzurufen, um eine Kompromisslösung zu erzielen. Über das Ergebnis müssen Parlament und Länderkammer nun entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung bei Annahme des Bundestages in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22. März. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17. November 2023 beschlossen hatte, sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen. Anrufungsbeschluss des Bundesrats Die Länder forderten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf. Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung noch in weiten Teilen geändert (20/9341, 20/9396). Kompromiss zur KfZ-Haftpflichtversicherung Zur Abstimmung im Parlament steht außerdem ein Kompromissvorschlag zu einem Regierungsentwurf, mit dem EU-Vorgaben zur KfZ-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag Mitte Dezember beschlossenen Änderungen in seiner 1041. Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, nicht zugestimmt. Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (20/10420) sieht nun vor, dass auf die im parlamentarischen Verfahren hinzugefügten Ergänzungen zur Versicherungspflicht für zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h verzichtet wird. (bal/scr/eis/ste/21.02.2024)