Anhörung zu Balkonkraftwerken
Der Rechtsausschuss hat sich am Montag, 19. Februar 2024, mit Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken. Grundlage der öffentlichen Anhörung waren je ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9890) und der Unionsfraktion (20/6905) zu dem Thema. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen im Wohneigentums- sowie im Mietrecht vor. Damit will die Regierung zum einen ermöglichen, dass Wohnungseigentümerversammlungen künftig virtuell abgehalten werden können. Zum anderen soll der Einsatz von Steckersolargeräten erleichtert werden. Dieser soll als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne des Wohneigentümer- beziehungsweise des Mietrechts gelten. Ferner ist eine Änderung bei den Ausnahmen von der Unübertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten in Paragraf 1092 Absatz 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen. Diese sollen laut Entwurf für juristische Personen und für rechtsfähige Personengesellschaften um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erweitert werden. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat Änderungen vor. So fordert die Länderkammer unter anderem einen einstimmigen Beschluss für eine virtuelle Wohnungseigentümerversammlung statt eines Quorums von 75 Prozent. Zur Begründung führt der Bundesrat einen möglichen Ausschluss nicht technikaffiner Wohnungseigentümer an. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Einstimmigkeit dürfte in den Versammlungen meist schwer zu erreichen sein, führt sie zur Begründung an. Gesetzentwurf der Union Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für einen beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken. Mit ihrem Gesetzentwurf will sie dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Konkret soll für Mieter gegenüber ihrem Vermieter und für (Mit-) Eigentümer gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Anbringung und Nutzung der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen gesetzlich geregelt werden. Derzeit bestehe ein solcher Anspruch nicht, heißt es in der Vorlage. Die Installation von Balkonkraftwerken sei von der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese Zustimmungserfordernisse stellten „große Hindernisse“ beim beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken dar, so die Union. Dabei trügen die Photovoltaik-Anlagen dazu bei, dass Haushalte ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnten. Dieser „kostengünstige Einstieg“ in die Nutzung erneuerbarer Energien müsse „unkompliziert und für alle leicht realisierbar sein“, schreibt die Fraktion im Entwurf. (sas/19.02.2024)