Gesundheitsetat schrumpft gegenüber dem Vorjahr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Februar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit ab. Dem Einzelplan 15 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) stehen Ausgaben in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8661, 20/8662) von 16,71 Milliarden Euro zur Verfügung gegenüber 24,48 Milliarden Euro 2023 und 16,22 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) kann mit Einnahmen von 104,32 Millionen Euro rechnen (2023: 104,17 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro. Zuführung an den Gesundheitsfonds Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. Die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, erhöhte der Haushaltsausschuss von 13 Millionen Euro auf 23,57 Millionen Euro. Neu in den Etat aufgenommen wurden 346,23 Millionen Euro für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2. Darüber hinaus veränderten die Haushälter mehrere Ausgabeposten des Regierungsentwurfs. Von 10,5 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro erhöhten sie die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen (2023: 1,2 Milliarden Euro). Weniger Geld für Pandemiebereitschaftsverträge Gekürzt wurde bei der Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen, und zwar von 544,77 Millionen Euro auf 486,12 Millionen Euro. Aufgestockt wurde dagegen bei der Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit, und zwar von 50 Millionen Euro auf 60,25 Millionen Euro. Um die Kosten der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu decken, wurde der Regierungsansatz von 5,03 Millionen Euro auf 6,28 Millionen Euro angehoben. Mehr Geld gibt es auch für Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen. Der Ausschuss erhöhte die Mittel dafür um 4,65 Millionen Euro auf 32,79 Millionen Euro. Für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik werden statt 4,63 Millionen Euro im Entwurf nun 14,56 Millionen Euro bereitgestellt. Gesundheitliche Aufklärung Auch für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung soll es mehr Geld geben. Die Haushälter stockten den Regierungsansatz von 17,53 auf 22,38 Millionen Euro auf. Die Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten darf 13,08 Millionen Euro kosten statt nur 9,9 Millionen Euro wie im Entwurf vorgesehen. Für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch stehen 19,21 Millionen Euro zur Verfügung gegenüber 15,21 Millionen Euro, die die Regierung vorgesehen hatte. Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches erhöhte der Ausschuss von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro. Damit soll unter anderem der professionelle Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid erforscht werden, vor allem mit Blick auf die Pflegefachpersonen. Außerdem soll damit der Projektentwurf „Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege“ gefördert werden. Neu in den Etat aufgenommen wurden sieben Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen. Nachgeordnete Einrichtungen Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn erhält 115,02 Millionen Euro (2023: 115,09 Millionen Euro). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln bekommt 17,06 Millionen Euro (2023: 17,46 Millionen Euro). Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen bei Frankfurt am Main kann mit 91,16 Millionen Euro rechnen nach 91,31 Millionen Euro in diesem Jahr. 167,12 Millionen Euro gehen an das Robert-Koch-Institut in Berlin (2023: 171,4 Millionen Euro). (vom/20.01.2024)