Verteidigungsetat umfasst knapp 52 Milliarden Euro
Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 31. Januar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums der Verteidigung ab. Der Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8614, 20/8661) umfasst Ausgaben von 51,95 Milliarden Euro gegenüber 50,12 Milliarden Euro 2023 und 51,8 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Im Verteidigungsetat nicht enthalten ist das Sondervermögen „Bundeswehr“. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) rechnet damit, dass die Einnahmen von 31 Millionen Euro auf 382,94 Millionen Euro steigen werden. Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 7,22 auf 49,04 Milliarden Euro aufgestockt. Neue Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe Im parlamentarischen Verfahren erhöhte sich der Ausgabenansatz für 2024 gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 152 Millionen Euro. Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen und der Anpassung an Bedarfe sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht worden, etwa für die Beschaffung des Nachfolgers für den Transportpanzer Fuchs. Diese Verpflichtungsermächtigungen sind teilweise als Anschlussfinanzierung ab 2028 für Projekte aus dem Sondervermögen Bundeswehr gedacht. Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat liegen nunmehr bei 49,04 Milliarden Euro. Das sind 7,22 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Eine wesentliche Änderung im Sondervermögen Bundeswehr, dessen Wirtschaftsplan dem Einzelplan anhängt, bezieht sich auf die Ersatzbeschaffung für militärisches Material, das an die Ukraine abgegeben wurde. Dafür sind 2024 im Sondervermögen 520 Millionen Euro etatisiert. Beschaffung von Fluggerät und Fahrzeugen Den Etatansatz für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr erhöhte der Haushaltsausschuss von 313,94 Millionen Euro auf 695,07 Millionen Euro. Den dortigen Ansatz für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich Zubehör kürzten die Haushälter von 1,35 Milliarden Euro auf 1,2 Milliarden Euro, den Ansatz für Feldzeug- und Quartiermeistermaterial von 1,14 Milliarden Euro auf 900 Millionen Euro. Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst Ausgaben von insgesamt 18,69 Milliarden Euro (2023: 16,78 Milliarden Euro). Die vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf die Stärkung interner Beratungsleistungen gegenüber externen Beratungsleistungen. (vom/20.01.2024)