Knapp 14 Milliarden Euro für die Familien

Der Bundestag stimmt am Dienstag, 30. Januar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab. Der Entwurf des Einzelplans 17 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8617, 20/8661) Ausgaben von 13,87 Milliarden Euro vor (2023: 13,57 Milliarden Euro; Regierungsentwurf: 13,35 Milliarden Euro). Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre belaufen sich auf 806,21 Millionen Euro. Elterngeld und Kindergeld Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,45 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,97 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,59 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro), 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld und 170 Millionen Euro auf die Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit als Zahlstelle (2023: 139 Millionen Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,4 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr und 1,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Kinder- und Jugendpolitik und Freiwilligendienste Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro). 415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen laut Regierungsentwurf 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden sollte dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr. Diese Kürzung machte der Haushaltsausschuss rückgängig, indem er den Regierungsansatz um 53 Millionen Euro aufstockte. Die Mittel für den Freiwilligen Sozialen Dienst, den Freiwilligen Ökologischen Dienst und für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst hob der Haushaltsausschuss von 95,68 Millionen Euro auf 122,7 Millionen Euro an. Ausgaben für Senioren und sonstige Bewilligungen Bereits zuvor hatte der Haushaltsausschuss die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des demografischen Wandels von 17,36 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 17,05 Millionen Euro reduziert. Den Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen erhöhte er von 3,31 auf 3,62 Millionen Euro. Die sonstigen Bewilligungen von 34,28 Millionen Euro im Regierungsentwurf (2023: 76,03 Millionen Euro) verringern sich vor allem aufgrund des Wegfalls der Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch und damit zusammenhängender Ausgaben, die 2023 noch 32 Millionen Euro betrugen. Antdiskriminierungsstelle und weitere Einrichtungen Der Antdiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin stehen 10,15 Millionen Euro zur Verfügung nach 13,4 Millionen Euro in diesem Jahr. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kann mit 11,72 Millionen Euro (2023: 12,22 Millionen Euro) rechnen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln erhält 127,53 Millionen Euro (2023: 118,94 Millionen Euro), die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz in Bonn 7,54 Millionen Euro (wie 2023). (vom/20.01.2024)