Finanzministerium: Mehrausgaben für Informationstechnik
Der Bundestag stimmt am Dienstag, 30. Januar 2024, nach 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat 2024 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ab. Der Entwurf des Einzelplans 08 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802) sieht in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (20/8608, 20/8661) Ausgaben von 9,81 Milliarden Euro vor. 2023 standen Finanzminister Christian Lindner (FDP) 9,67 Milliarden Euro zur Verfügung, im Regierungsentwurf waren 9,7 Milliarden Euro eingeplant. Die Einnahmen sollen wie im Entwurf vorgesehen 242,25 Millionen Euro betragen nach 521,2 Millionen Euro 2023. Die Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre sollen sich auf 2,14 Milliarden Euro belaufen. Änderungen des Haushaltsausschusses Die vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen summieren sich zu Mehrausgaben von rund 194 Millionen Euro. Die erhöhten Ausgaben betreffen vor allem Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik. Außerdem wird 2024 ein Betrag von 1,8 Millionen Euro für die Bundesbeteiligung am Stromerzeuger Uniper veranschlagt. Im Gegenzug muss das Ministerium eine Globale Minderausgabe von 85 Millionen Euro erwirtschaften. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen laut Regierungsentwurf mit 3,1 Milliarden Euro zu Buche (2023: 3,21 Milliarden Euro), von denen 2,38 Milliarden Euro auf das Personal entfallen. 1,58 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2023: 1,42 Millionen Euro). Das Bundeszentralamt für Steuern darf mit 827,62 Millionen Euro rechnen (2023: 861,88 Millionen Euro). Wiedergutmachung und Treuhand-Nachfolge Für Wiedergutmachungen des Bundes hatte die Regierung 1,51Milliarden Euro eingestellt (2023: 1,52 Milliarden Euro), darunter für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung 1,46 Milliarden Euro (2023: 1,47 Milliarden Euro). Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt sind 427,19 Millionen Euro vorgesehen (2023: 428,42 Euro). Zuwendungen des Bundes erhalten die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV). Als Einnahmen aus Beteiligungen der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sind 65 Millionen Euro eingeplant (2023: 336,91 Millionen Euro). Die Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Abzug von ausländischen Streitkräften sind mit 23,11 Millionen Euro beziffert (2023: 23,84 Millionen Euro). Bundesrechnungshof Der Bundesrechnungshof (20/8661, 20/8662) kann mit 191,81 Millionen Euro rechnen (2023: 186,96 Millionen Euro). Davon entfallen 138, 99 Millionen Euro auf die Personalausgaben (Soll 2023: 137,72 Millionen Euro). Die Einnahmen sollen von 360.000 Euro auf 382.000 Euro steigen. (vom/bal/20.01.2024)