Bundestag stimmt über Einführung eines Polizeibeauftragten ab
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden am Donnerstag, 18. Januar 2024, über die Einsetzung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag. Dazu steht ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Gesetzentwurf über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG, 20/9148 (neu)) zur Abstimmung. Die Abstimmung wird auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/10092) erfolgen. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Das neue Amt soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. (sto/eis/17.01.2024)