Antrag zur IP-Adressen-Speicherung zum Schutz vor Kindesmissbrauch abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, der „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687) wollte. Gemäß einer Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (20/9527) stimmten alle übrigen Fraktionen gegen die Initiative. Antrag der Unionsfraktion In Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen Vorratsdatenspeicherung forderte die Unionsfraktion in ihrem Antrag eine anlasslose, sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen „zur Verfolgung der Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie“. Von der Bundesregierung verlangte sie einen entsprechenden Gesetzentwurf, der den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum“ zur Speicherung von IP-Adressen umsetzt. In dem Entwurf sollte laut Fraktion eine „praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Portnummern“ enthalten sein, „damit digitale Tatortspuren dem Verursacher sicher zugeordnet werden können“. Mit dem Entwurf sollte zudem ein „geeignetes, hohes Datenschutzniveau und gleichzeitig sichere und schnelle Abrufverfahren“ eingeführt werden, „einschließlich einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzuge“. „Unerträglicher Zustand muss sich ändern“ Zur Begründung führte die Fraktion an, dass bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet die IP-Adresse häufig die einzige Spur zum Täter sei. „Nur mit Hilfe dieser Identifikation, die einem Computer oder anderen Endgeräten beim Surfen vom Provider zugewiesen wird – vergleichbar einem temporären digitalen Autokennzeichen – lassen sich die Täter ermitteln“, erläuterte die Union. Da es keine Speicherpflicht gebe, seien „zu oft“ Daten nicht mehr vorhanden, „wenn Ermittlungsbehörden erste Hinweise auf Missbrauchstaten erhalten“. Dann könne nicht weiter ermittelt werden. „Dieser Zustand ist unerträglich und muss sich ändern“, forderten die Abgeordneten. Das bislang von der Koalition vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren sieht die Union mit Verweis auf die „einhellige Einschätzung der Ermittlungsbehörden“ als untauglich an. „Denn: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht eingefroren werden“, hieß es im Antrag. Entsprechend begrüßt die Fraktion, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Möglichkeiten aus dem EuGH-Urteil nutzen wolle. (scr/hau/19.12.2023)